Allgemeine Geschäftsbedingungen von Schweinehund Hundeunternehmen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Schweinehund – Rund um Mensch & Hund bzw. Die Schweinehunde GbR und dem Kunden.

HUNDETRAINING  

1 Vertragsinhalt 

Bei dem zwischen Die Schweinehunde GbR und dem Kunden geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag mit dem Ziel, dem Kunden bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der Kunde erhält im Rahmen des Unterrichts Handlungsvorschläge für eine tierschutzgerechte Hundeerziehung. Die Schweinehunde GbR schuldet keinen Erfolg oder das Erreichen bestimmter Ziele, sofern diese nicht ausdrücklich zugesichert sind. Die Teilnahme an den Übungen während der Kurse und Einzelstunden sowie die spätere Durchführung der Handlungsvorschläge liegen im Ermessen des Kunden und erfolgen auf eigenes Risiko. Die Schweinehunde GbR übernimmt keine Gewährleistung für die Richtigkeit der innerhalb der Veranstaltung vermittelten Kenntnisse, versichert jedoch, diese nach bestem Wissen und Gewissen zu vermitteln. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg zum großen Teil vom Kunden und dem teilnehmenden Hund abhängt.

2 Vertragsschluss

2.1. Einzeltraining

Eine Anmeldung als Neukunde muss über das Kontaktformular auf der Webseite erfolgen. Bestandskunden melden sich über WhatsApp oder das Kontaktformular an. Sie gilt als verbindlich, sobald sie eingegangen ist und durch Die Schweinehunde GbR bestätigt wurde. Die vereinbarten Trainings- und Beratungstermine gelten als verbindlich und verpflichten den Kunden zur Entrichtung des ausgewiesenen Entgelts vorab per Überweisung (Barzahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen und nach Absprache). Durch die Absendung der Anmeldung gelten diese AGB als anerkannt. Trainingsort ist Saarbrücken.

2.2. Gruppentraining

Eine Anmeldung als Neukunde muss über das Kontaktformular auf der Webseite erfolgen. Bestandskunden melden sich über WhatsApp oder das Kontaktformular an. Sie gilt als verbindlich, sobald sie eingegangen ist und durch Die Schweinehunde GbR bestätigt wurde. Die vereinbarten bzw. gebuchten Trainings- und Beratungstermine gelten als verbindlich und verpflichten den Kunden zur Entrichtung des ausgewiesenen Entgelts vorab per Überweisung (Barzahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen und nach Absprache). Durch die Absendung der Anmeldung gelten diese AGB als anerkannt. Trainingsort ist Saarbrücken. Es gelten zudem die Bedingungen der jeweils ausgeschriebenen Veranstaltung.

3 Teilnahme

3.1. Voraussetzung für die Teilnahme eines Hundes an jedem unserer Trainings ist ein gültiger (bei Welpen altersentsprechender) Impfschutz gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Ein Nachweis aller Impfungen ist unaufgefordert seitens des Halters durch die Vorlage des Impfpasses nachzuweisen. Sollte die Impfung nicht ordnungsgemäß erfolgt sein, ist Die Schweinehunde GbR berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Teilnehmer ist für die Einhaltung der Pass- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten.

3.2. Jeder teilnehmende Hund muss gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und gegen Endo- und Ektoparasiten behandelt sein. Hunde aus dem Ausland legen zudem einen Nachweis über die Testung auf MMK vor.

3.3. Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein.

3.4. Der Hundehalter ist verpflichtet, die Trainerin zu Beginn des Trainings über Verhaltensauffälligkeiten, insbesondere in Bezug auf Aggressivität und/oder Ängstlichkeit bzw. frühere Beißvorfälle hinzuweisen.

3.5. Bei den Trainingsstunden hat der Hundehalter festes Schuhwerk zu tragen. Leine und Halsband des Hundes sind auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen und müssen dem Hund passen (insbesondere gut sitzendes Halsband).

4 Preise und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die Preise für die Trainings sind jeweils der Veranstaltungsbeschreibung zu entnehmen. Die Preise können zudem der Preisliste entnommen werden (Änderungen vorbehalten).

4.2. Gemäß § 19 UStG wird aktuell keine Umsatzsteuer berechnet.

4.3. Die Zahlung der Vergütung für Gruppentrainings und Einzelstunden erfolgt vorab per Überweisung auf unser Geschäftskonto (Barzahlung vor Ort nur in Ausnahmefällen und nach Absprache). 5er Karten haben eine Gültigkeit von 3 Monaten.

5 Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

5.1. Einzeltraining

Eine Absage oder Verschiebung von Einzeltrainingsterminen sollte mindestens 48 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. In diesem Fall werden keine Stornierungskosten anfallen. Bei vorzeitiger Beendigung des Trainings erfolgt keine Rückerstattung.

Bei Absagen innerhalb weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn ist eine Abrechnung von 100% der Trainingskosten fällig.

5.2. Gruppentraining

Eine Absage oder Verschiebung von Einzeltrainingsterminen sollte mindestens 48 Stunden vorher durch den/die Teilnehmer/in erfolgen. In diesem Fall werden keine Stornierungskosten anfallen. Bei vorzeitiger Beendigung des Trainings erfolgt keine Rückerstattung.

Bei Absagen innerhalb weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn ist eine Abrechnung von 100% der Trainingskosten fällig.

Die Teilnahmegebühr bei Kursen/Veranstaltungen ist bis zwei Wochen vor Beginn zu entrichten. Stornierungen von Kursen/Veranstaltungen sind bis zu zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Danach ist die gesamte Veranstaltungsgebühr zu entrichten. Bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursterminen (auch im Krankheitsfall) besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin.

6 Rücktritt vom Vertrag/Terminverschiebung durch Die Schweinehunde GbR

6.1. Die Schweinehunde GbR behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere, wenn sich zu wenig Teilnehmer für einen Trainingstermin angemeldet haben. Die Schweinehunde GbR wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin anzubieten.

6.2. Die Schweinehunde GbR behält sich vor, in dringenden Fällen/aus wichtigem Grund Unterrichtsstunden abzusagen oder einen Ortswechsel vorzunehmen. Durch die Trainerin abgesagte Unterrichtsstunden werden selbstverständlich nachgeholt. Der/die Teilnehmer/in wird möglichst zeitnah über Unterrichtsausfall bzw. einen Ortswechsel informiert.

6.3. Die Schweinehunde GbR behält sich vor, ohne Einhaltung einer Frist und unter Berechnung der vollen Veranstaltungsgebühr den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere, aber nicht abschließend, wenn:

• der Kunde die unter Absatz 3 genannten Teilnahmebedingungen nicht erfüllt
• der Kunde den Unterricht bewusst stört
• der Kunde sich anderweitig vertragswidrig verhält, insbesondere den reibungslosen Ablauf einer Veranstaltung oder andere Kunden gefährdet
• der Kunde sich entgegen dem geltenden Tierschutzgesetz verhält

7 Haftung

7.1. Die Teilnehmerin oder der Teilnehmer haftet für den von sich, ihrem oder seinem Hund angerichteten Schaden.

7.2. Die Schweinehunde GbR übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden der Teilnehmer und Begleitpersonen, die während des Unterrichts oder durch die gezeigten Übungen sowie für Schäden/Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.

7.3. Insbesondere im Freilauf der Hunde sind Hundebesitzer und deren Begleitpersonen verpflichtet, auf die eigenen sowie die anderen teilnehmenden Hunde zu achten, um Verletzungen zu vermeiden. Die Schweinehunde GbR übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die durch das Freilaufen der Hunde entstehen können.

7.4. Die Teilnahme oder der Besuch der Gruppenstunden und des Einzeltrainings erfolgt auf eigenes Risiko. Jegliche Begleitpersonen bzw. Personen, die vertretungsweise an den Unterrichtsstunden teilnehmen, sind von dem Auftraggeber von der Haftungsregelung in Kenntnis zu setzen.

7.5. Die Schweinehunde GbR behält sich vor, Sachschäden, die durch den Hund in der Trainingszeit entstanden sind, dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Schäden in voller Höhe zu erstatten.

7.6. Die Schweinehunde GbR haftet nur für Schäden, die von ihr vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Die Haftungssumme ist auf die Teilnahmegebühr für die Dienstleistung beschränkt. Sie übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Tieren verursacht werden.

8 Sonstiges

8.1. Die Schweinehunde GbR behält sich vor, die Gruppenübungsstunden, Seminarveranstaltungen und sonstigen Termine auf Bild und Ton mitzuschneiden. Mit der Veröffentlichung und Verarbeitung von Bildern der Kunden/Hunde auf den Seiten und Social-Media-Kanälen sowie auf Print- und Werbemitteln von Die Schweinehunde GbR ist der Kunde/Teilnehmer einverstanden.

8.2. Private Ton- und Bildaufnahmen der Trainingsstunden sind grundsätzlich nicht gestattet.

8.3. Generell ist die Veröffentlichung von privaten Bild- und Tonaufnahmen auf externen Webseiten nicht gestattet. In Ausnahmefällen kann jedoch auf Anfrage eine schriftliche Genehmigung durch Die Schweinehunde GbR erfolgen.

8.4. Bei Gruppen- und Einzelstunden auf dem Trainingsgelände gelten die aktuellen Platzregeln.

8.5. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an einem Training teilnehmen. Für Kinder ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einem Unterricht erforderlich. Alle minderjährigen Teilnehmer müssen unabhängig von ihrem Alter körperlich und geistig reif genug sein, den von ihnen im Training geführten Hund sicher zu führen, so dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer oder ihrer Hunde ausgeschlossen ist.

8.6. Die Schweinehunde GbR verpflichtet sich, alle Angaben der Anmeldung strikt vertraulich zu behandeln und die Angaben nicht an Dritte weiterzugeben.

8.7. Während des Trainings gilt ein Alkohol- und Rauchverbot, sowohl für den Hundeführer als auch eine eventuelle Begleitperson.

8.8. Läufige Hündinnen können nach Absprache am Training teilnehmen (Freilaufgruppen ausgenommen). Dies ist eine Einzelfallentscheidung durch Die Schweinehunde GbR, allerdings haftet die Hundeschule nicht für etwaige Schäden bzw. Kosten, die z.B. im Falle einer Deckung entstehen. Der Hundehalter übernimmt die alleinige Verantwortung für die Läufigkeit seiner Hündin und ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass es nicht zu einem ungewollten Deckakt kommt.

8.9. Hunde mit übersteigertem Aggressionsverhalten tragen im Training grundsätzlich einen gut sitzenden Maulkorb. Eine Maulkorbberatung kann durch Die Schweinehunde GbR erfolgen. Ob ein Maulkorb getragen wird entscheidet die Trainerin.

9 Urheberrecht

Das Urheberrecht an den in einer Veranstaltung von Die Schweinehunde GbR ausgehändigten Unterlagen und Dokumentationen liegt ausschließlich bei Die Schweinehunde GbR. Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder jede Art der öffentlichen Verwendung obliegt der vorherigen Zustimmung von Die Schweinehunde GbR. Die Zustimmung bedarf der Schriftform.

10 Datenschutz

Zum Schutze des Kunden werden die übermittelten persönlichen Daten nur für die Ausführung der jeweiligen Anforderung und mit Sorgfalt behandelt. Die Daten werden intern gespeichert, um u.a. den Fortschritt und den Nutzen der erbrachten Leistungen zu dokumentieren. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, der weiteren Nutzung schriftlich zu widersprechen. Die Daten werden ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.

11 Widerrufsbelehrung

Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten. Zur Wahrung der Widerrufspflicht reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an:
Die Schweinehunde GbR, Sarah Bremerstein, Guerickestraße 77, 66123 Saarbrücken, E-Mail: wuff@schweinehund.saarland

12 Vorbehalt von Berichtigungen

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

13 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Saarbrücken.

HUNDEBETREUUNG

1 Vertragsinhalt

Schweinehund wird beauftragt, den Hund gemäß geschlossenem Betreuungsvertrag unter Beachtung der geltenden Bestimmungen zu betreuen. Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags sind nur schriftlich möglich. Auf die nötige Schriftform kann nicht mündlich verzichtet werden. Schweinehund verpflichtet sich, den Hund art- und verhaltensgerecht zu behandeln, unterzubringen und das Tierschutzgesetz und dessen Nebenbestimmungen zu beachten sowie seine Tätigkeit nach bestem Wissen und Gewissen auszuüben.

2 Haftung

Die Haftung von Schweinehund beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Für Zubehör des Hundes (Halsband, Leine etc.) wird keine Haftung übernommen.

Der Hundehalter bleibt auch während des Aufenthalts bei Schweinehund und während der Abhol- und Bringtätigkeit Tierhalter und/oder Eigentümer im Sinne des § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

3 Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hundebetreuung:

    • Der Hund ist steuerlich angemeldet und trägt eine Steuermarke. Eventuelle Bußgelder nach einer Kontrolle durch das Ordnungsamt/Polizei trägt der Hundehalter.
    • Der Hund ist gechipt und bei Tasso registriert.
    • Der Tierhalter informiert Schweinehund über Besonderheiten im Wesen und/oder Sozialverhalten des Hundes (starkes Jagdverhalten, Ängstlichkeit, Aggression) und über eventuelle Auflagen (Maulkorbpflicht).
    • Läufige Hündinnen können während der gesamten Läufigkeit nicht betreut werden. Mit Abgabe einer läufigen Hündin nimmt der Halter das Risiko in Kauf, dass es zu einem ungewollten Deckakt kommen kann. Der Anbieter übernimmt in einem solchen Fall keine Haftung.

Der Halter bestätigt, dass der Hund:

    • einen gültigen Haftpflichtversicherungsschutz hat inkl. Betreuung durch Dritte (Kopie ist vorzulegen)
    • einen gültigen Impfschutz hat (Staupe, Leptospirose, Hepatitis, Parvovirose und Tollwut, Impfausweis ist vorzulegen)
    • regelmäßig entwurmt wird
    • frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist/Parasitenprophylaxe betrieben wird. Sollte der Kunde bei seinem Hund Anzeichen für eine möglicherweise ansteckende Erkrankung entdecken, so verpflichtet er sich, den Anbieter unverzüglich über seinen Verdacht zu informieren. Eine Betreuung ist in diesem Fall ausgeschlossen. Bringt ein Hund nachweislich eine ansteckende Krankheit mit, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde.
    • dass er über eventuelle Risiken der Hundebetreuung ausführlich aufgeklärt wurde. Er wurde darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich sein Hund in Gemeinschaft mit Artgenossen im freien (angeleint oder unangeleint) oder auch eingezäunten Gelände (hier unangeleint) bewegt. Sollte nach fachlicher Einschätzung des Hundebetreuers das Tragen eines Maulkorbs (vorübergehend) notwendig sein, gibt der Halter hiermit im Vorhinein seine Einwilligung. Dasselbe gilt für die kurzzeitige Unterbringung in einer ausreichend großen Hundebox zum Schutze des Hundes oder anderen. Eine Verletzung der Aufsichtspflicht liegt hierbei nicht vor.

4 Haftung/Ansprüche durch den Halter

Der Halter bestätigt eine Übernahme sämtlicher vorhersehbarer und unvorhersehbarer Schäden, die sein Hund verursachen könnte. Richtet sein Hund beim Hundebetreuer Schäden an, z.B. Bissverletzungen oder zerbissene Autoinnenteile, übernimmt der Halter die Kosten.

Sollte sein Hund Schäden bei Dritten (Mensch/Hund) verursachen, übernimmt der Halter die alleinige Haftung. Schweinehund übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden.

Im Falle des Entlaufens oder einer Verletzung des Hundes, auch soweit sie zum Tode des Tieres führen könnte, können vom Halter keine Ansprüche gegenüber Schweinehund geltend gemacht werden. Dies gilt sowohl für die Betreuungszeit als auch die Abhol- und Bringtätigkeit. Der Halter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass immer ein Restrisiko durch Beißereien, Verletzungen, Entlaufen, (Auto)Unfälle, Aufnahme von Giftködern oder sogar Ableben des Hundes besteht. Schweinehund übernimmt hierfür keinerlei Haftung. Zivilrechtliche Schadenhaftungen schließt Schweinehund vertraglich aus.

Der Halter ermächtigt Schweinehund, im Falle einer Verletzung des in Obhut gegebenen Tieres, einen Tierarzt mit der tierärztlichen Erstversorgung zu beauftragen. Ist der Haustierarzt nicht erreichbar oder liegt nicht im Einzugsgebiet der Hundebetreuung, kann Schweinehund einen Tierarzt nach Wahl aufsuchen. Im Falle einer benötigten Narkose gibt der Halter hiermit im Vorhinein seine Einwilligung. Der Halter übernimmt sämtliche hieraus entstehenden Kosten.

5 Schlüsselübergabe

Eine eventuelle dauerhafte Schlüsselübergabe für den Abhol- und Bringservice wird schriftlich festgehalten. Schweinehund haftet nicht für Schäden jeglicher Art, Diebstahl etc. in der Wohnung/im Haus des Hundehalters.

6 Zahlungsmodalitäten

Die Betreuungskosten sind monatlich bis zum 7. eines Monats fällig, um eine Platzgarantie aufrecht zu erhalten und richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste (Preisänderungen vorbehalten). Bei Krankheit, Urlaub oder anderweitigen Absagen des Kunden erfolgt im Monatsabo keine anteilige Rückerstattung. Betriebsferien/Krankheit/Weiterbildung des Anbieters (7 Wochen/Jahr) sind bei den Abopreisen bereits rausgerechnet. Rechnungen werden der Umwelt zuliebe für Abokunden pro Quartal per E-Mail versendet.

Der Halter stellt sicher, dass zu den vereinbarten Abhol- und Bringzeiten eine verfügungsberechtigte Person anwesend ist oder übergibt Schweinehund einen Schlüssel. Für eventuell anfallende Wartezeiten wird für jede angefangene halbe Stunde eine Vergütung in Höhe von 20,00 Euro fällig.

7 Absage durch den Halter

Der Halter nimmt zur Kenntnis, dass kurzfristige Absagen von gebuchten Betreuungsleistungen (außer im Monatsabo, hier erfolgt keine anteilige Rückerstattung) bis 48 Std. vor Leistungserbringung zu 50% und innerhalb von 24 Std. vor Leistungserbringung voll berechnet werden.

8 Absage durch den Anbieter

Sollte seitens des Anbieters aufgrund von Krankheit oder sonstigen betrieblichen Gründen eine Dienstleistung zum vereinbarten Termin nicht möglich sein, nicht im vereinbarten Ausmaß erbracht werden oder eine bereits begonnene Dienstleistung vorzeitig abgebrochen werden, besteht seitens des Anbieters keine Haftung für Schäden oder etwaige Aufwendungen des Auftraggebers. In diesen Fällen findet jedoch, wenn der Ausfall über die bereits in den Preisen einkalkulierten 7 Wochen Urlaub/Krankheit/Fortbildung hinausgeht, eine Erstattung der bereits eingezahlten anteiligen Vergütung oder, wenn möglich, ein Ersatztermin statt. Durch höhere Gewalt (Sturm, Starkregen, Glatteis, extreme Hitze, Schnee in übermäßigem Maße, Unwetterwarnungen des DWD etc.) kann sich die Hundebetreuungszeit verkürzen oder ersatzlos abgesagt werden. Es wird stets im Sinne von Mensch und Hund entschieden, um Gefahr für Leib und Leben abzuwenden.

9 Probemonat/Kündigungsfristen

Der erste Vertragsmonat gilt als Probemonat. Während des Probemonats kann der Vertrag durch den Anbieter ohne Angabe von Gründen fristlos gekündigt werden. Der Betreuungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Findet während der Vertragslaufzeit ein Wechsel des Abo-Pakets statt, so gelten für das neu gebuchte Paket die aktuellen Preise laut Preisliste. Monatsabos haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist zum 3. eines Monats zum Monatsende. Seitens Schweinehund können Verträge in besonderen Fällen (z.B. aggressives Verhalten des Hundes, wenn der Kunde mehr als drei Monate ohne triftigen Grund im Zahlungsrückstand ist etc.) fristlos gekündigt werden. Eine anteilige Rückerstattung findet hierbei nicht statt.

10 Fotos/Filmaufnahmen

Der Halter bestätigt hiermit, dass Fotos und Videos von seinem Hund, die von Schweinehund aufgenommen wurden, zu Werbezwecken genutzt und auch in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden dürfen.

11 Datenschutz

Zum Schutze des Kunden werden die übermittelten persönlichen Daten nur für die Ausführung der jeweiligen Anforderung verwendet und mit Sorgfalt behandelt. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, der weiteren Nutzung schriftlich zu widersprechen. Die Daten werden ohne Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben.

12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Saarbrücken.